Rechtsprechung
BSG, 15.02.2007 - B 5 R 440/06 B |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,63938) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BSG, 15.02.2007 - B 5 R 440/06 B
Das ist grundsätzlich nicht der Fall, wenn die Antwort darauf von vornherein praktisch außer Zweifel steht oder die Frage bereits höchstrichterlich entschieden ist (zum Ganzen vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34).Sie kommt nur dann in Betracht, wenn das LSG einen tragenden abstrakten Rechtssatz in Abweichung von einem vorhandenen abstrakten Rechtssatz des BSG, des GmSOGB oder des BVerfG aufgestellt hat (BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 mwN).
- BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B
Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus BSG, 15.02.2007 - B 5 R 440/06 B
Hat ein Beweisantrag nur das Ziel, eine andere Diagnose oder eine andere Beurteilung der bereits festgestellten medizinischen Tatsachen zu erreichen, so braucht das Tatsachengericht einem solchen Antrag nicht nachzukommen, weil dieser nicht der Ermittlung neuer, bislang nicht festgestellter Tatsachen dient (vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3). - BSG, 01.02.2000 - B 8 KN 7/99 U B
Aufrechterhaltung eines Beweisantrags in der mündlichen Verhandlung bei …
Auszug aus BSG, 15.02.2007 - B 5 R 440/06 B
Es kann letztlich dahinstehen, ob die Forderung des Klägers nach schriftlicher Ergänzung des neuropsychiatrischen Gutachtens von Dr. L. vom 11. März 2005 und auf weitere Beweiserhebung auf Grund des von ihm vorgelegten Berichts von Prof. Dr. F. als Stellung von Beweisanträgen anzusehen ist, wie auch offen bleiben kann, ob der Kläger diese Anträge bis zuletzt aufrechterhalten hat (…vgl zu dieser Anforderung BSG SozR 1500 § 160 Nr. 12;… BSG SozR 3-1500 § 124 Nr. 3; BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 29).
- BSG, 01.09.1999 - B 9 V 42/99 B
Erledigung des Beweisantrags nach Einverständnis zur Entscheidung ohne mündliche …
Auszug aus BSG, 15.02.2007 - B 5 R 440/06 B
Es kann letztlich dahinstehen, ob die Forderung des Klägers nach schriftlicher Ergänzung des neuropsychiatrischen Gutachtens von Dr. L. vom 11. März 2005 und auf weitere Beweiserhebung auf Grund des von ihm vorgelegten Berichts von Prof. Dr. F. als Stellung von Beweisanträgen anzusehen ist, wie auch offen bleiben kann, ob der Kläger diese Anträge bis zuletzt aufrechterhalten hat (…vgl zu dieser Anforderung BSG SozR 1500 § 160 Nr. 12; BSG SozR 3-1500 § 124 Nr. 3;… BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 29). - BSG, 31.07.1975 - 5 BJ 28/75
Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Bezeichnung des Beweisantrags - …
Auszug aus BSG, 15.02.2007 - B 5 R 440/06 B
Nach der Rechtsprechung des BSG (vgl zB BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5) ist das Gericht nur dann gemäß § 103 SGG zu weiteren Ermittlungen verpflichtet, wenn die vorliegenden Beweismittel nicht ausreichen, um die entscheidungserheblichen Tatsachen festzustellen. - BSG, 22.10.1975 - 8 BU 100/75
Beweisantrag - Form - Vorbereitender Schriftsatz - Aufrechterhaltung
Auszug aus BSG, 15.02.2007 - B 5 R 440/06 B
Es kann letztlich dahinstehen, ob die Forderung des Klägers nach schriftlicher Ergänzung des neuropsychiatrischen Gutachtens von Dr. L. vom 11. März 2005 und auf weitere Beweiserhebung auf Grund des von ihm vorgelegten Berichts von Prof. Dr. F. als Stellung von Beweisanträgen anzusehen ist, wie auch offen bleiben kann, ob der Kläger diese Anträge bis zuletzt aufrechterhalten hat (vgl zu dieser Anforderung BSG SozR 1500 § 160 Nr. 12;… BSG SozR 3-1500 § 124 Nr. 3;… BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 29). - BSG, 15.10.1986 - 5b RJ 80/85
Verletzung der Sachaufklärungspflicht - Beweiserhebung - Sachaufklärungspflicht - …
Auszug aus BSG, 15.02.2007 - B 5 R 440/06 B
Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn ein Gutachten, auf das sich das Gericht stützen will, bedeutsame Mängel aufweist (vgl zB BSGE 1, 91), wenn die in verschiedenen Gutachten enthaltenen sich widersprechenden Schlussfolgerungen jeweils mit entsprechenden Feststellungen einhergehen (BSG SozR 1500 § 103 Nr. 24) oder Zweifel an der Sachkunde der gehörten Gutachter bestehen (vgl hierzu auch Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 1990, RdNr 225 mwN; Fichte, SGb 2000, 653, 658). - BSG, 16.06.1955 - 3 RJ 118/54
Auszug aus BSG, 15.02.2007 - B 5 R 440/06 B
Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn ein Gutachten, auf das sich das Gericht stützen will, bedeutsame Mängel aufweist (vgl zB BSGE 1, 91), wenn die in verschiedenen Gutachten enthaltenen sich widersprechenden Schlussfolgerungen jeweils mit entsprechenden Feststellungen einhergehen (…BSG SozR 1500 § 103 Nr. 24) oder Zweifel an der Sachkunde der gehörten Gutachter bestehen (vgl hierzu auch Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 1990, RdNr 225 mwN; Fichte, SGb 2000, 653, 658).